Achtung, hier kommt die süße Nelly!

27.04.24
13.12.23
23
280153027
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.22 (2 Jahre 5 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
weiß-schwarz
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. 1,5 Jahre alt ist die kleine, etwas schüchterne Nelly nun alt und hofft auf diesem Weg eine passende Menschenfamilie zu finden. Vielleicht seid ihr das ja?

Die kleine Samtpfote, ihre Geschwister und die Katzenmama sind nur knapp einem schlimmen Schicksal entkommen. Sie lebten in einer Nachbarschaft, in der die kleine Familie leider nicht erwünscht war. Die Nachbarn drohten damit die kleinen Kitten und ihre Mama zu vergiften. Natürlich konnten sie dort nicht bleiben und wurden von uns eingesammelt. Nun leben sie bei einer unserer Pflegestellen und warten auf ihr neues Zuhause im Glück.

Nelly ist eine eher zurückhaltende Katze, die lieber erstmal alles aus der Ferne beobachtet. Daher wünschen wir uns liebevolle, geduldige Besitzer, die ihr Zeit zum Ankommen und Auftauen geben. Andere Katzen geben ihr Halt und Sicherheit, weshalb sie entweder mit oder zu schnurrender Gesellschaft vermittelt wird. Ob sie sich auch mit Hunden verträgt, konnten wir leider nicht testen.

Wir sehen Nelly als reine Wohnungskatze. Über einen gesicherten Balkon zum Vögel beobachten und Sonnen würde sie sich aber sicherlich freuen. Sollten ihr auch so genug Raum und Klettermöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist dies aber keine Vermittlungsvoraussetzung.

Nelly hofft hier passende, verständnisvolle Menschen zu finden, bei denen sie ganz sie selbst sein darf und so geliebt wird wie sie ist. Oftmals sind gerade die Katzen, deren Vertrauen man erst verdienen muss, später die treuesten Weggefährten.

Seid ihr besonders einfühlsame Katzenliebhaber und wollt Nelly ein schönes Zuhause schenken? Dann schreibt uns.

Jederzeit kann Nelly ausreisen und ist dann, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat sie ebenfalls im Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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